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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Vergrämungsmaßnahmen (Greifvögel & ergänzende Technik)

Jagdfalkenschule Daniel Aebker

Stand: Juli 2025

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Jagdfalkenschule Daniel Aebker (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Planung, Organisation und Durchführung von Vergrämungsmaßnahmen.

 

Die AGB gelten unabhängig davon, ob die Maßnahmen auf privaten, gewerblichen oder öffentlichen Flächen stattfinden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine

Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Vergrämungsmaßnahmen können je nach Einsatzlage insbesondere den Einsatz ausgebildeter Greifvögel sowie ergänzender technischer oder akustischer Systeme umfassen (z. B. Drohnen, akustische Hilfsmittel, visuelle Abschreckung, Fang- oder Abschrecksysteme). Umfang, Einsatzmittel und Einsatzzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag.

 

 

2. Art der Leistung / Vertragsgrundlage (Dienstleistung)

 

Die Leistungen des Anbieters sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. Der Anbieter schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der tierschutz-, naturschutz-, luftverkehrs- und sicherheitsrechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Ein bestimmter Erfolg (z. B. vollständige oder dauerhafte Vertreibung, ein bestimmter Wirkungsgrad, eine bestimmte Reduktion von Populationen oder Schäden) ist naturgemäß nicht sicher vorhersehbar und daher nicht geschuldet. Die Wirksamkeit kann insbesondere durch Standort, Jahreszeit, Witterung, Nahrungsangebot, Störquellen und das Verhalten der Zieltiere beeinflusst werden.

 

 

3. Leistungsbeschreibung und Einsatzmittel

 

Der Anbieter erbringt Vergrämungsmaßnahmen, die – je nach Objekt, Zielart und Rahmenbedingungen – einzeln oder kombiniert durchgeführt werden können. Hierzu zählen insbesondere:

 

• Greifvogelgestützte Vergrämung (gezielte Präsenz/Flüge ausgebildeter Greifvögel zur Erzeugung biologischen Feinddrucks),

• ergänzende technische Maßnahmen (z. B. Drohneneinsatz, sofern zulässig und genehmigt),

• akustische/visuelle Unterstützungsmaßnahmen (z. B. akustische Signale, optische

Abschreckung, objektbezogene Hilfsmittel),

• weitere unterstützende Maßnahmen im Rahmen eines abgestimmten Vergrämungskonzepts.

 

Die Auswahl der geeigneten Mittel, die Einsatzplanung sowie die methodische Ausgestaltung (z. B. Häufigkeit, Dauer, Wechsel der Methode) erfolgen nach fachlicher Einschätzung des Anbieters.

Der Anbieter ist berechtigt, die Methode zu variieren, sofern dies zur Wirksamkeit, Sicherheit oder Rechtskonformität erforderlich ist.

 

 

4. Abgrenzung zur Jagd (keine Tötung/Bejagung)

 

Die angebotenen Leistungen stellen keine Jagdausübung dar. Eine gezielte Tötung, Bejagung oder Verletzung von Wild- oder anderen Tierarten ist nicht Vertragsbestandteil und wird vom Anbieter im Rahmen dieser Verträge nicht geschuldet.

Der Einsatz von Greifvögeln erfolgt ausschließlich zur Abschreckung und Vergrämung auf Basis natürlicher Verhaltensmuster. Etwaige unbeabsichtigte Ereignisse, die aus dem natürlichen Verhalten von Tieren resultieren, lassen die Einordnung als Vergrämungsdienstleistung unberührt.

 

 

5. Vertragsschluss, Textform, Änderungen

 

Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem der Auftraggeber ein Angebot des Anbieters in Textform angenommen hat und der Anbieter die Annahme bestätigt. Die Annahme kann insbesondere erfolgen durch:

 

• unterschriebene Bestätigung,

• Bestätigung per E-Mail oder

• Bestätigung über ein vom Anbieter genutztes Angebots- oder Buchungssystem.

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform (z. B. E-Mail) und werden erst wirksam, wenn sie vom Anbieter bestätigt wurden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

 

6. Behördliche Genehmigungen und Kosten

 

Alle Vergrämungsmaßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der erforderlichen behördlichen Genehmigungen bzw. Anzeigen. Dies betrifft insbesondere Einsätze in sicherheitsrelevanten Bereichen (z. B. Industrieanlagen, Hafenanlagen, Flughafennähe), in Naturschutzbereichen sowie den Einsatz technischer Systeme (z. B. Drohnen).

Die Beantragung der Genehmigungen erfolgt durch den Anbieter, soweit dies im Angebot vorgesehen ist oder nach Einsatzlage erforderlich wird. Der Auftrag beginnt erst, wenn die erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

Sämtliche Gebühren, Auslagen oder Kosten im Zusammenhang mit Genehmigungs-, Anzeige oder Abstimmungsverfahren trägt der Auftraggeber, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Erteilung oder den Fortbestand von Genehmigungen.

 

 

7. Widerruf / Einschränkung behördlicher Genehmigungen

 

Werden behördliche Genehmigungen nachträglich eingeschränkt, widerrufen oder aufgehoben, kann der Auftrag nicht oder nicht vollständig fortgeführt werden. Der Auftrag gilt in diesem Fall als beendet bzw. – soweit möglich – wird auf rechtlich zulässige Alternativmaßnahmen umgestellt.

Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Regress gegenüber dem Anbieter ist in diesen Fällen ausgeschlossen, sofern der Anbieter den Widerruf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

 

 

8. Tierseuchenrechtliche und sonstige rechtliche Einschränkungen

 

Sollten tierseuchenrechtliche Vorgaben oder behördliche Anordnungen – insbesondere im Zusammenhang mit Tierseuchen wie der Geflügelpest – den Einsatz von Greifvögeln, die Beiz oder bestimmte Vergrämungsmaßnahmen untersagen oder einschränken, ist der Anbieter berechtigt, Maßnahmen auszusetzen, anzupassen oder abzusagen.

Gleiches gilt bei sonstigen rechtlichen Einschränkungen (z. B. kurzfristige Sperrungen, Sicherheitslagen, behördliche Einsatzverbote). Hieraus entstehen keine Ersatz- oder Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter.

 

 

9. Durchführung der Maßnahmen, Weisungsrecht, Sicherheit

 

Die Durchführung erfolgt unter Berücksichtigung von Wetter- und Witterungsbedingungen, Sicherheitsaspekten, Tierverhalten sowie rechtlichen Vorgaben. Sicherheit hat bei allen Maßnahmen oberste Priorität.

Der Anbieter ist berechtigt, Art, Zeitpunkt, Dauer und Umfang der Maßnahmen sachlich begründet anzupassen (z. B. bei Witterungsumschwung, Publikumsverkehr, geänderten Tierbewegungen, sicherheitsrelevanten Umständen). Weisungen des Auftraggebers, die gegen Sicherheitsvorgaben oder rechtliche Regelungen verstoßen, müssen vom Anbieter nicht befolgt werden.

 

 

 

10. Arbeitsschutz, Zutritt Dritter, Absicherung von Einsatzbereichen

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle geltenden Arbeits-, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und deren Einhaltung auch für Dritte (z. B. Mitarbeitende, Besucher, Kunden, Passanten, Nachunternehmer) sicherzustellen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Einsatzbereich während der Maßnahmen ausreichend abgesichert ist (z. B. Absperrungen, Hinweisschilder, Einweisung, Sicherheitsfreigaben) bzw. dass der Anbieter über bestehende Gefahrenbereiche vorab informiert wird.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Unfälle, die dadurch entstehen, dass sich unbefugte oder nicht eingewiesene Personen im Einsatzbereich aufhalten oder Sicherheitsmaßnahmen des Auftraggebers unzureichend sind, soweit den Anbieter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

 

 

11. Haftung (Staffelung, Kardinalpflichten)

 

 

Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Haftung für den Nichterfolg der Maßnahme oder für Folgeschäden, die auf standort- oder tierverhaltensbedingten Umständen beruhen.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden an fremden Tieren oder Sachen, die im Zusammenhang mit dem freien Flug eines Greifvogels oder dem Einsatz technischer Systeme entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

 

 

12. Technische Maßnahmen (z. B.  Drohne, Akustik)

 

Beim Einsatz technischer Hilfsmittel (z. B. Drohnen, akustische Systeme) übernimmt der Anbieter keine Haftung für technische Ausfälle, Störungen, Signalabbrüche oder daraus resultierende Verzögerungen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Technische Maßnahmen stellen – ebenso wie biologische Vergrämung – keine Erfolgsgarantie dar. Der Einsatz erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils gültigen rechtlichen und behördlichen Vorgaben.

 

 

13. Auftragsabbruch, Unterbrechung, Abrechnung (Anfahrt/Rüst/Wartezeit)

 

Der Anbieter ist berechtigt, einen Auftrag ganz oder teilweise abzubrechen oder zu unterbrechen, wenn Umstände eintreten, die eine Fortführung unzumutbar oder unverhältnismäßig machen, insbesondere Sicherheitsrisiken, plötzliche Wetteränderungen, rechtliche Einschränkungen, Erkrankung oder Ausfall eines Greifvogels, technische Störungen oder behördliche Anordnungen. Muss ein Einsatz aus Sicherheitsgründen oder aufgrund äußerer Umstände abgebrochen oder unterbrochen werden, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, bleiben bereits erbrachte Leistungen, Anfahrten, Rüstzeiten und Wartezeiten abrechnungsfähig. Gleiches gilt, wenn der

Einsatz aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers nicht begonnen oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

 

 

14. Stornierung durch den Auftraggeber / Ersatztermin

 

Storniert der Auftraggeber einen bestätigten Auftrag vorzeitig, werden 50 % des vereinbarten Auftragswertes berechnet, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

Sofern organisatorisch möglich, kann anstelle einer Stornierung ein Ersatztermin vereinbart werden. In diesem Fall entfällt die Stornogebühr. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht

jedoch nicht; die Terminvergabe erfolgt nach Verfügbarkeit.

 

 

15. Mitwirkungspflichten und Mehrkosten bei fehlender Mitwirkung

 

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zum Einsatzgebiet gewährleistet ist und erforderliche Absperrungen, Freigaben und Einweisungen rechtzeitig erfolgen. Auf bekannte Störoder Risikofaktoren (z. B. Baustellenbetrieb, Publikumsverkehr, Haustiere, besondere

Sicherheitsregeln) ist vorab hinzuweisen.

Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers, gehen hierdurch entstehende Verzögerungen,  Wartezeiten, Zusatzfahrten oder Mehrkosten zulasten des Auftraggebers.

Der Anbieter ist berechtigt, bei fortdauernder fehlender Mitwirkung nach angemessener Fristsetzung den Vertrag außerordentlich zu beenden. Bereits entstandene Kosten und erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.

 

 

16. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungsprüfung, Aufrechnung

 

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Zahlungsziel richtet sich nach den im jeweiligen Auftrag vereinbarten Bedingungen. Rechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb des jeweils vereinbarten Zahlungsziels zu prüfen. Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb dieses Zeitraums schriftlich geltend zu  machen.

Ist im Auftrag ein Zahlungsziel von „sofort“ vereinbart, beträgt die Frist zur Rechnungsprüfung abweichend hiervon 14 Kalendertage nach Rechnungseingang. Nach Ablauf der jeweiligen Prüffrist gilt die Rechnung als anerkannt, sofern keine Einwendungen

erhoben wurden. Hiervon ausgenommen sind offensichtliche Rechenfehler sowie später erkannte, nicht offensichtliche Mängel. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

 

 

17. Subunternehmer / Vertretung

 

Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer oder andere qualifizierte Falkner einzusetzen. Dies gilt insbesondere bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger Abwesenheit. Der Anbieter bleibt Vertragspartner des Auftraggebers und koordiniert die Leistungserbringung.

 

 

18. Urheber- und Nutzungsrechte

 

Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Maßnahmen entstandenes Bild- und Videomaterial zu Dokumentations- und Werbezwecken zu verwenden, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Personen erkennbar abgebildet werden, erfolgt eine Veröffentlichung nur auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung; organisatorische Zuständigkeiten auf demEinsatzgelände bleiben hiervon unberührt.

 

 

19. Datenschutz

 

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

 

 

20. Schlussbestimmungen

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.

 

 

 

Unsere AGBs zum downloaden

 

Anschrift

 

Daniel Aebker

27624 Geestland, OT Köhlen

Tel.: +49(0) 47 08 - 83 74 306

Mobil: +49(0) 151 - 17 54 19 50

Email: beratung@greifvogeleinsatz.de